Höhere AfA & mehr Liquidität
Je kürzer die sachlich begründete Restnutzungsdauer, desto höher fällt Ihre jährliche Abschreibung aus. Das senkt Ihre Steuerlast und verbessert Ihren Cashflow sofort.
AfAMax-Restnutzungsdauer-Gutachten
Realistische Restnutzungsdauer statt Standard‑AfA = höhere Abschreibung, mehr Liquidität, weniger Steuerlast. Jetzt kostenlose Ersteinschätzung starten.
Ein AfA-Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie auf Basis ihres Zustands, Baujahrs und der durchgeführten Modernisierungen – statt pauschaler gesetzlicher Annahmen.
Auf Grundlage des Gutachtens kann gegenüber dem Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer sachlich begründet werden. Dies ermöglicht höhere jährliche Abschreibungen (AfA) und kann Ihre steuerliche Belastung spürbar reduzieren.
Anstelle der gesetzlichen Standard-AfA von 50 Jahren kann ein Gutachten häufig eine deutlich kürzere Restnutzungsdauer nachweisen – etwa 25 bis 37 Jahre. Das führt zu höheren jährlichen Abschreibungsbeträgen.


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Je kürzer die sachlich begründete Restnutzungsdauer, desto höher fällt Ihre jährliche Abschreibung aus. Das senkt Ihre Steuerlast und verbessert Ihren Cashflow sofort.
Unsere Gutachten werden von zertifizierten Fach-Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt und sind klar nachvollziehbar dokumentiert – als belastbare Grundlage für die steuerliche Anerkennung.
Steuerersparnisse wirken direkt auf Ihre Netto-Rendite. Besonders bei älteren Immobilien oder Modernisierungsbedarf kann sich ein Gutachten schnell und spürbar auszahlen.
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Das Gutachten wurde vom Finanzamt anerkannt. Die zusätzliche Abschreibung macht sich bei meiner Steuer jedes Jahr spürbar bemerkbar.
— M. Schmidt
Berlin
Im Rahmen der Nachfolgeplanung war das Gutachten eine sinnvolle Grundlage. Die steuerliche Belastung konnte dadurch reduziert werden.
— K. Weber
München
Der Ablauf war klar strukturiert und deutlich schneller, als ich erwartet hatte. Die Kommunikation war dabei jederzeit nachvollziehbar.
— S. Fischer
Hamburg
Durch die angepasste Abschreibung hat sich mein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Für mich hat sich das Gutachten gerechnet.
— T. Müller
Frankfurt
Für die Übertragung der Immobilie innerhalb der Familie war das Gutachten hilfreich und gut dokumentiert.
— A. Bauer
Köln
Die Unterlagen waren sauber aufbereitet und nachvollziehbar. Das Gutachten wurde vom Finanzamt akzeptiert.
— R. Hoffmann
Stuttgart
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Wenn sich ein Vorteil abzeichnet, beauftragen Sie mit wenigen Klicks das Gutachten durch zertifizierte Fach-Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024).
Ihre Immobilie wird fachlich fundiert bewertet – technisch, wirtschaftlich und steuerlich nachvollziehbar dokumentiert.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Verwendung des Gutachtens und stehen bei Rückfragen zur Seite.

AfAMax ist aus eigener Praxis entstanden – mit dem Anspruch, steuerlich saubere, verständliche und verlässliche Gutachten für Immobilienbesitzer zu schaffen.
AfAMax ist eine Marke der Rundum Immo UG und wurde von Immobilienpraktikern und Softwareexperten gemeinsam entwickelt. Unser Ziel ist es, Eigentümern eine klare, nachvollziehbare Grundlage für die steuerliche Abschreibung ihrer Immobilien zu bieten – ohne unnötige Komplexität. Wir arbeiten mit zertifizierten Fach-Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) zusammen und verbinden fachliche Tiefe mit einem strukturierten, digitalen Prozess. So entstehen Gutachten, die praxisnah, prüffähig und für die steuerliche Nutzung geeignet sind.

Jannik Himmelsbach, Geschäftsführer der Rundum Immo UG und der Trivium Projektentwicklung GmbH, bringt langjährige Erfahrung aus der Immobilienpraxis ein. Nach einer handwerklichen Ausbildung und eigenen Investitionen in Wohnimmobilien führte ihn sein Weg über die IHK-Zertifizierung als Immobilienmakler und Immobilienverwalter (IHK) zur Gründung und erfolgreichen Führung einer Hausverwaltung. Durch die Arbeit mit Investoren, Bestandsimmobilien und Sanierungsprojekten entstand ein tiefes Verständnis dafür, wie Gebäude altern, wie Modernisierungen wirken und wo pauschale Annahmen der Realität nicht gerecht werden – genau hier setzt AfAMax an.

Manfred Mayer-Rieger, Geschäftsführer der pragtex GmbH und der Rundum Immo UG, ist Softwareentwickler aus Leidenschaft mit langjähriger Immobilienaffinität und eigenem Bestand älterer Immobilien. Aus eigenem Bedarf heraus entstand der Anspruch, komplexe steuerliche Themen verständlich, transparent und nutzerfreundlich abzubilden. Bei AfAMax verantwortet er die digitale Prozesslogik, Nutzerführung und technische Qualität – damit Eigentümer schnell verstehen, wo sie stehen und wie sie fundiert weitergehen können.
Wir schaffen sachlich fundierte Restnutzungsdauer-Gutachten, die Immobilienbesitzern helfen, ihre Abschreibung realistisch, nachvollziehbar und steuerlich sauber zu gestalten. Dabei stehen für uns Verständlichkeit, Transparenz und Planungssicherheit im Vordergrund – nicht maximale Versprechen, sondern belastbare Ergebnisse.
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Hier findest du die wichtigsten Antworten rund um AfAMax, Restnutzungsdauer-Gutachten und die steuerliche Nutzung der AfA.
Ein Gutachten lohnt sich häufig, wenn du eine vermietete Immobilie besitzt und die tatsächliche Restnutzungsdauer spürbar unter der typisierten Nutzungsdauer liegt. Besonders relevant sind Gebäude, die mindestens ca. 30 Jahre alt sind und weder in den letzten 25 Jahren kernsaniert noch in den letzten 15 Jahren umfassend modernisiert wurden. Ob sich das in deinem Fall rechnet, prüfst du vorab mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung.
Du erhältst ein nachvollziehbares Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer als PDF per E-Mail. Zusätzlich bekommst du ein praxiserprobtes Begleitschreiben (vom Steuerberater vorformuliert), das du zusammen mit dem Gutachten bei der Steuererklärung einreichen kannst.
Alle benötigten Informationen werden in unserem Rechner strukturiert abgefragt. Typisch sind z. B. Basisdaten zum Gebäude (Baujahr, Bauweise, Flächen), Modernisierungen/Sanierungen, Zustand/Schäden, Nutzung (Wohnen/Gewerbe) sowie – sofern vorhanden – Unterlagen wie Grundrisse, Energieausweis oder relevante Nachweise. Du wirst im Prozess genau geführt und siehst, was wann erforderlich ist.
Den Bewertungsstichtag kannst du in unserem Rechner grundsätzlich frei wählen – rückwirkend bis zum 01.01.2020. Wenn du die Immobilie erst später erworben hast, ist meist der Übergang von Nutzen und Lasten ein sinnvoller Stichtag. In anderen Fällen empfiehlt sich häufig der 01. Januar eines Jahres. Wichtig: Die Angaben müssen immer den Zustand zum gewählten Stichtag abbilden. Wenn du unsicher bist, kläre den Stichtag am besten kurz mit deinem Steuerberater.
Ja, das kann möglich sein – insbesondere solange für die betroffenen Jahre noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt (also solange die Veranlagung noch offen ist). Dann kann die kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer berücksichtigt werden und der steuerlich noch vorhandene Gebäudewert entsprechend neu verteilt werden. Hintergrund: Die AfA ist eine unselbständige Besteuerungsgrundlage und wird grundsätzlich jährlich neu ermittelt. Sprich die konkrete Umsetzung bitte mit deinem Steuerberater ab.
Die AfA senkt dein zu versteuerndes Ergebnis, weil ein Teil des Gebäudewerts jährlich als Aufwand berücksichtigt wird. Wenn sich durch eine kürzere Restnutzungsdauer eine höhere jährliche AfA ergibt, kann das deine Steuerlast reduzieren – und damit deine Liquidität bzw. deinen Cashflow verbessern.
Auch bei einer langfristigen Haltedauer kann es sinnvoll sein: Du ziehst steuerliche Effekte zeitlich nach vorne. Das bedeutet in den ersten Jahren häufig mehr Liquidität – z. B. für Rücklagen, Modernisierungen oder neue Investments. Die Gesamt-AfA bleibt am Ende begrenzt durch den abschreibungsfähigen Gebäudewert, aber die Verteilung über die Jahre kann sich deutlich ändern.
In vielen Fällen sind die Kosten als Werbungskosten (bei Vermietung) oder Betriebsausgaben (bei betrieblichen Immobilien) absetzbar, da sie im Zusammenhang mit der Ermittlung bzw. Optimierung der AfA stehen. Die genaue Einordnung hängt von deiner Situation ab – im Zweifel deinen Steuerberater fragen.
Steuerlich wird unterstellt, dass sich ein Grundstück nicht “abnutzt”. Ein Gebäude hingegen verliert durch Alterung, Nutzung und technischen Verschleiß an Substanz bzw. wirtschaftlicher Verwertbarkeit. Deshalb ist nur der Gebäudeanteil (nicht der Grund und Boden) abschreibungsfähig.
1) Kostenfreie Ersteinschätzung im Rechner. 2) Datenerfassung und – falls erforderlich – Upload/Ergänzung von Unterlagen. 3) Erstellung des Gutachtens durch einen zertifizierten Sachverständigen. 4) Du erhältst Gutachten und Begleitschreiben zur Einreichung beim Finanzamt (i. d. R. über die Steuererklärung).
Das hängt vom Objekt, der Datenlage und ggf. der Besichtigung ab. In der Praxis liegt die Bearbeitung typischerweise zwischen wenigen Tagen und wenigen Wochen. Wenn Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen, kann es entsprechend länger dauern.
Viele Finanzämter erwarten bei Restnutzungsdauer-Nachweisen eine Ortsbesichtigung oder bewerten sie zumindest als starkes Qualitätsmerkmal. Wir empfehlen, die Besichtigung direkt mit zu beauftragen, weil sie den Zustand besser dokumentiert und Rückfragen durch das Finanzamt oft reduziert.
Die “betriebsgewöhnliche” Nutzungsdauer ist eine typisierte, gesetzlich/verwaltungstechnisch verwendete Annahme. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist näher an der Realität: Sie beschreibt, wie lange das Gebäude voraussichtlich noch sinnvoll bzw. rentabel nutzbar ist – abhängig von Zustand, Bauweise, Modernisierungen und Nutzung.
Die Ermittlung orientiert sich an den anerkannten Bewertungsgrundlagen, u. a. an den Prinzipien der ImmoWertV. Entscheidend sind insbesondere Baujahr/Gebäudealter, Bauweise, Instandhaltungszustand, Schäden, Modernisierungen (Art, Umfang, Zeitpunkt) sowie die Nutzungsart und technische Ausstattung. Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern, gravierende Mängel oder schlechter Zustand können sie verkürzen.
Als Baujahr gilt in der Regel das Jahr der (überwiegenden) Fertigstellung für den ersten Nutzungsbeginn. Wurde ein Gebäude beschädigt und anschließend wiederhergestellt, bleibt das ursprüngliche Baujahr grundsätzlich bestehen. Wenn ein Gebäude vollständig zerstört und neu errichtet wurde, ist das Neubaujahr maßgeblich. Ist das Baujahr nicht sicher bestimmbar, kann es im Einzelfall plausibel geschätzt werden.
Von einer umfassenden Sanierung spricht man, wenn nicht nur optisch renoviert wird, sondern wesentliche Bauteile und technische Gewerke ganzheitlich erneuert oder instandgesetzt werden. Typische Beispiele sind die Erneuerung der Elektroinstallation, Heizungsanlage oder Leitungen – also Maßnahmen, die den Gebäudezustand insgesamt deutlich anheben.
Eine Kernsanierung geht deutlich weiter: Das Gebäude wird weitgehend bis auf die tragende Struktur zurückgebaut (z. B. Wände/Decken/Tragwerk bleiben), und wesentliche Bauteile sowie nahezu die gesamte Haustechnik werden erneuert. Typische Bestandteile sind u. a. Leitungen (Heizung/Wasser), Elektro, Fenster/Türen, Heizsystem sowie häufig Dach/Fassade (je nach Zustand). Ziel ist ein Zustand, der funktional einem Neubau sehr nahekommt.
Dein Gutachten wird durch europaweit zugelassene Sachverständige erstellt, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert sind. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal und unterstützt die fachliche Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Finanzamt.
Grundsätzlich ja – sofern das Gutachten fachlich fundiert, plausibel und nachvollziehbar ist. Seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) ist klargestellt, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch ein geeigneten Nachweis angesetzt werden kann. Beachte: Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Rechtsprechung können sich im Zeitablauf verändern; bei Unsicherheiten hol bitte steuerlichen Rat ein.
Wenn der Bewertungsstichtag in ein Jahr fällt, dessen Steuererklärung du noch nicht abgegeben hast, kannst du das Gutachten direkt dafür nutzen. Wenn du bereits einen Steuerbescheid erhalten hast, kommt es darauf an, ob er schon bestandskräftig ist. In zeitkritischen Fällen (z. B. frisch zugestellter Bescheid) solltest du deinen Steuerberater zügig ansprechen.
In der Praxis bleibt die festgestellte Restnutzungsdauer grundsätzlich maßgeblich, solange sich am Gebäude keine wesentlichen Umstände ändern (z. B. größere Modernisierung, Nutzungsänderung oder erhebliche Schäden). Bei relevanten Veränderungen sollte die Situation neu bewertet werden.
Wenn das Gebäude sehr neu ist oder der Zustand/Modernisierungsgrad nahelegt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer nicht nennenswert von typisierten Annahmen abweicht, kann der steuerliche Vorteil gering sein. Genau dafür gibt es bei AfAMax die Ersteinschätzung – damit du vorab eine belastbare Indikation bekommst.
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Bereits über 300 Immobilieneigentümer deutschlandweit haben ihre Abschreibung mit AfAMax optimiert.
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